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Alle Angaben beruhen auf den Auskünften der Bildungsträger gegenüber der Anerkennungsstelle, der Behörde für Schule und Berufsbildung. Termine sind bei den Anbietern zu erfragen.
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Bildungseinrichtung (Bildungsurlaub Hamburg)
Nach dem Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetz werden zwar keine Bildungseinrichtungen anerkannt, sondern nur ihre Kurse. Dennoch bestehen an die durchführenden Bildungseinrichtungen besondere Anforderungen.
- Sie planen ihre Kurse selbst und führen sie auch selbst durch - also nicht per Auftragsvermittlung an Dritte.
- Sie gewährleisten eine sachgemäße Bildung - hinsichtlich ihrer Trägerschaft, ihrer materiellen Ausstattung, ihrer Lehrkräfte und ihrer Bildungsziele.
- Sie begründen auf Verlangen der zuständigen Behörde, dass ihre Ziele und die Ziele der Bildungsveranstaltung mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes übereinstimmen.
Der Sitz der Bildungsurlaub durchführenden Bildungseinrichtungen beschränkt sich nicht auf Hamburg, sondern umfasst das In- und Ausland.