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Alle Angaben beruhen auf den Auskünften der Bildungsträger gegenüber der Anerkennungsstelle, der Behörde für Schule und Berufsbildung (Stand: 26.06.2022).
Termine sind bei den Anbietern zu erfragen.
NEU: Bildungsurlaub auch online
Ab sofort dürfen Bildungsurlaubsveranstaltungen auch in Online- oder Hybridform durchgeführt werden, wenn die Kursinhalte für eine Online-Durchführung geeignet sind.
Bedingungen:
Bei Veranstaltungen in Online-Form muss gewährleistet sein, dass
- geeignete virtuelle Unterrichtsräume mit entsprechenden Medien genutzt werden,
- der Unterricht live (in Echtzeit) online durchgeführt wird,
- die Interaktion zwischen Kursleitung und Teilnehmenden jederzeit gegeben ist,
- die tatsächliche Anwesenheit der Teilnehmenden nachweisbar ist,
- die tägliche Arbeitszeit von sechs Zeitstunden (bei EDV- und Sprachkursen sechs Unterrichtsstunden à 45 Minuten) nicht unterschritten wird.
Auch bereits in Präsenzform anerkannte Kurse mit gültiger Anerkennung dürfen nun in Online- und Hybridform durchgeführt werden, wenn sie inhaltsgleich mit dem anerkannten Programm durchgeführt werden und die vorgenannten Bedingungen erfüllen.
Die bisher geltende Befristung für die Durchführung von Online-Kursen bis zum 30.06.2022 wird hiermit aufgehoben.