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Corona-Information: Bildungsurlaubskurse als Online-Kurse
Für die Teilnahme an E-Learning-Veranstaltungen kann nach dem Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetz grundsätzlich kein Bildungsurlaub in Anspruch genommen werden, Kurse können formal daher erst zu einem späteren Zeitpunkt im Präsenzunterricht besucht werden.
In dieser besonderen Situation gibt es aber informelle Möglichkeiten zur Teilnahme an Veranstaltungen, die Teilnehmende mit ihren Arbeitgebern aushandeln können.
Arbeitgebern steht es frei, individualvertragliche Vereinbarungen zu treffen und Freistellungen zu gewähren, um einzelne Mitarbeitende zu fördern. Wenn ein Arbeitgeber einer Online-Teilnahme im Rahmen einer solchen firmeninternen Vereinbarung zustimmt, steht dem nichts im Wege.
Kursanbieter können für eine Online-Durchführung geeignete Kurse dann Ihren Teilnehmern mit diesen Bedingungen anbieten.