Anerkannt werden können Veranstaltungen der politischen Bildung oder beruflichen Weiterbildung oder zur Qualifizierung für die Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten.
Anträge auf Anerkennung nach dem Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetz
Für jede Veranstaltung, die nach dem Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetz anerkannt werden soll, ist - getrennt nach Unterrichtsstufen, Gruppen- und Einzelunterricht sowie Veranstaltungsorten - ein Einzelantrag einzureichen. Der Antrag muss spätestens 10 Wochen vor Beginn der Veranstaltung vorliegen.
Den Einzelanträgen sind detaillierte Veranstaltungsprogramme (Stundenpläne) in deutscher Sprache beizufügen, aus denen hervorgehen muss,
Die tägliche Unterrichtsdauer darf 6 x 60 Minuten (bei Sprachkursen und EDV-Kursen 6 x 45 Minuten) nicht unterschreiten.
Für die Anerkennung von Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung - hierzu zählen auch Sprachkurse – wird pro Antrag eine Gebühr von 70 Euro erhoben").
Sollten die Veranstaltungen im Ausland stattfinden, bitten wir darum, dass eine deutschsprechende Ansprechperson vor Ort benannt wird.
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Allgemeinere Hinweise