Ein kleiner Impuls, der große Wellen schlagen kann
Hinter dem Begriff "Bildungsurlaub" verbirgt sich das 1976 von der Bundesregierung verabschiedete Recht auf bezahlte Bildungsfreistellung. Damit hat sich die Bundesregierung verpflichtet, dafür zu sorgen, dass jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer eine bestimmte Anzahl an bezahlten Arbeitstagen im Jahr für seine individuelle Fort- und Weiterbildung vom Arbeitgeber freigestellt wird. Da Bildung aber in die Zuständigkeit der Ländergesetzgebung fällt, gibt es in jedem Bundesland unterschiedliche Regelungen und Handhabungen. In 14 der 16 Bundesländer haben Arbeitnehmer inzwischen das Recht, bezahlten Bildungsurlaub zu nehmen. Hamburg verabschiedete als erstes Bundesland 1974 ein umfassendes Bildungsurlaubsgesetz.
Weiterbildung kann und soll dazu beitragen, den sich immer mehr und rasanter verändernden Anforderungen im gesellschaftlichen, politischen und beruflichen Leben begegnen zu können. Neue Technologien, Globalisierung und Internationalisierung, politische Neudefinitionen und damit verbundene gesellschaftliche und soziale Umwälzungen greifen tief in den Alltag der Menschen ein. In einer solchen Gesellschaft ist das Recht des Einzelnen, sich weiterzubilden, eine von vielen Institutionen und Organisationen erhobene Forderung. Dies soll aber nicht in der für Erholung und Regeneration vorgesehenen Urlaubszeit oder im Anschluss an einen anstrengenden Arbeitstag erfolgen, sondern in einem eigens dafür vorgesehenen zeitlichen Rahmen, dem Bildungsurlaub.
Allgemeinere Hinweise
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