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Anerkannte Kurse nach dem Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetz
Behörde für Schule und Berufsbildung, Hamburg

Bildungsurlaub Hamburg - Anerkennungsverzeichnis

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Alle Angaben beruhen auf den Auskünften der Bildungsträger gegenüber der Anerkennungsstelle, der Behörde für Schule und Berufsbildung
(Stand: 19.03.2024).

Termine sind bei den Anbietern zu erfragen.

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Bildungsurlaub - die Idee dahinter

Ein kleiner Impuls, der große Wellen schlagen kann

Hinter dem Begriff "Bildungsurlaub" verbirgt sich das 1976 von der Bundesregierung verabschiedete Recht auf bezahlte Bildungsfreistellung. Damit hat sich die Bundesregierung verpflichtet, dafür zu sorgen, dass jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer eine bestimmte Anzahl an bezahlten Arbeitstagen im Jahr für seine individuelle Fort- und Weiterbildung vom Arbeitgeber freigestellt wird. Da Bildung aber in die Zuständigkeit der Ländergesetzgebung fällt, gibt es in jedem Bundesland unterschiedliche Regelungen und Handhabungen. In 14 der 16 Bundesländer haben Arbeitnehmer inzwischen das Recht, bezahlten Bildungsurlaub zu nehmen. Hamburg verabschiedete als erstes Bundesland 1974 ein Bildungsurlaubsgesetz.

Weiterbildung kann und soll dazu beitragen, den sich immer mehr und rasanter verändernden Anforderungen im gesellschaftlichen, politischen und beruflichen Leben zu entsprechen. Neue Technologien, Globalisierung und Internationalisierung, politische Neudefinitionen und damit verbundene gesellschaftliche und soziale Umwälzungen greifen tief in den Alltag der Menschen ein. In einer solchen Gesellschaft ist das Recht des Einzelnen, sich weiterzubilden, eine von vielen Institutionen und Organisationen erhobene Forderung. Dies soll aber nicht in der für Erholung und Regeneration vorgesehenen Urlaubszeit oder im Anschluss an einen anstrengenden Arbeitstag erfolgen, sondern in einem eigens dafür vorgesehen zeitlichen Rahmen.

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Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Wikipedia

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