Die Freistellung von der Arbeit durch Bildungsurlaub soll Arbeitnehmern die Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen sowohl der politischen Bildung als auch der beruflichen Weiterbildung oder der Qualifizierung für die Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten ermöglichen.
Politische Bildung soll das Verständnis der Arbeitnehmer für gesellschaftliche, soziale und politische Zusammenhänge verbessern, um damit Mitsprache und Mitverantwortung in Staat, Gesellschaft und Beruf zu fördern.
Berufliche Weiterbildung soll den Arbeitnehmern dazu verhelfen, ihre berufliche Qualifikation und Mobilität zu erhalten, zu verbessern oder zu erweitern. Zur beruflichen Weiterbildung zählt alles, was Arbeitnehmer im Beruf anwenden können, z.B. Fremdsprachen- oder Computerkenntnisse, kommunikative und soziale Kompetenz.
Auch die Qualifizierung für die Wahrnehmung bestimmter ehrenamtlicher Tätigkeiten durch einen Bildungsurlaub ist möglich. Diese Regelung gilt für die ehrenamtliche Tätigkeit als Richterin oder Richter, Vormund, Übungsleitung im Rehabilitationssport, Übungsleitung im Breitensport und Jugendleitung in Vereinen, die dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) angeschlossen sind sowie Jugendleitung in der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendverbandsarbeit, für die Wahrnehmung ehrenamtlicher Funktionen im Zivil- und Katastrophenschutz und für Tätigkeiten in der Flüchtlingshilfe.
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