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Anerkannte Kurse nach dem Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetz
Behörde für Schule und Berufsbildung, Hamburg

Bildungsurlaub Hamburg - Anerkennungsverzeichnis

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Alle Angaben beruhen auf den Auskünften der Bildungsträger gegenüber der Anerkennungsstelle, der Behörde für Schule und Berufsbildung
(Stand: 23.04.2025).

Termine sind bei den Anbietern zu erfragen.

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Anforderungen an Sprachkurse als Bildungsurlaub (Hamburg)

Anträge auf Anerkennung nach dem Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetz

Die Freistellung von der Arbeit durch Bildungsurlaub soll Arbeitnehmern die Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen sowohl der politischen Bildung als auch der beruflichen Weiterbildung oder der Qualifizierung für die Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten ermöglichen.

Berufliche Weiterbildung soll den Arbeitnehmern dazu verhelfen, ihre berufliche Qualifikation und Mobilität zu erhalten, zu verbessern oder zu erweitern. Zur beruflichen Weiterbildung zählt alles, was Arbeitnehmer im Beruf anwenden können, z.B. Fremdsprachen- oder Computerkenntnisse, kommunikative und soziale Kompetenz.

Veranstaltungen der berufliche Weiterbildung, hierzu zählen auch Sprachkurse, müssen grundsätzlich einen beruflichen Bezug zur ausgeübten Beschäftigung haben. Dies ist der Fall, wenn die vermittelten Kenntnisse in der aktuellen Tätigkeit bzw. im Unternehmensbereich angewendet werden können und die berufliche Weiterbildung damit einem zumindest mittelbaren Vorteil für den Arbeitgeber dient. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, den Erwerb von beruflichen Kenntnissen und Fähigkeiten durch die Freistellung und Entgeltfortzahlung für eine Weiterbildung zu fördern, die ausschließlich dazu dient, den Stellenwechsel zu einem anderen Arbeitgeber vorzubereiten oder die ausschließlich einem privaten Interesse dient.

Für jede Veranstaltung, die nach dem Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetz anerkannt werden soll, ist - getrennt nach Unterrichtsstufen, Gruppen- und Einzelunterricht sowie Veranstaltungsorten - ein Einzelantrag einzureichen. Der Antrag muss spätestens 10 Wochen vor Beginn der Veranstaltung vorliegen.

Den Einzelanträgen sind detaillierte Veranstaltungsprogramme (Stundenpläne) in deutscher Sprache beizufügen, aus denen hervorgehen muss,

  1. wie die Veranstaltung inhaltlich und zeitlich gegliedert ist (täglicher Stundenplan mit stündlicher Untergliederung),
  2. welche unterschiedlichen Lerninhalte an jedem Tag und für jede Stufe vermittelt werden,
  3. welche Lehrformen zur Vermittlung der Inhalte angewendet werden,
  4. welches Unterrichtsmaterial verwendet wird.

Die tägliche Unterrichtsdauer darf 6 x 45 Minuten nicht unterschreiten.

Für die Anerkennung von Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung - hierzu zählen auch Sprachkurse – wird pro Antrag eine Gebühr von 95,00 Euro erhoben.

Sollten die Veranstaltungen im Ausland stattfinden, bitten wir darum, dass eine deutschsprechende Ansprechperson vor Ort benannt wird.

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