Anträge auf Anerkennung nach dem Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetz
Für jede Veranstaltung, die nach dem Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetz anerkannt werden soll, ist - getrennt nach Unterrichtsstufen, Gruppen- und Einzelunterricht sowie Veranstaltungsorten - ein Einzelantrag einzureichen. Der Antrag muss spätestens 10 Wochen vor Beginn der Veranstaltung vorliegen.
Den Einzelanträgen sind detaillierte Veranstaltungsprogramme (Stundenpläne) in deutscher Sprache beizufügen, aus denen hervorgehen muss,
Die tägliche Unterrichtsdauer darf 6 x 45 Minuten nicht unterschreiten.
Für die Anerkennung von Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung - hierzu zählen auch Sprachkurse – wird pro Antrag eine Gebühr von 86,00 Euro erhoben.
Sollten die Veranstaltungen im Ausland stattfinden, bitten wir darum, dass eine deutschsprechende Ansprechperson vor Ort benannt wird.
Weitere Infos (nächstes Kapitel)
Allgemeinere Hinweise
Corona-Information: Bildungsurlaubskurse als Online-Kurse
Für die Teilnahme an E-Learning-Veranstaltungen kann nach dem Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetz grundsätzlich kein Bildungsurlaub in Anspruch genommen werden, Kurse können formal daher erst zu einem späteren Zeitpunkt im Präsenzunterricht besucht werden.
In dieser besonderen Situation gibt es aber informelle Möglichkeiten zur Teilnahme an Veranstaltungen, die Teilnehmende mit ihren Arbeitgebern aushandeln können.
Arbeitgebern steht es frei, individualvertragliche Vereinbarungen zu treffen und Freistellungen zu gewähren, um einzelne Mitarbeitende zu fördern. Wenn ein Arbeitgeber einer Online-Teilnahme im Rahmen einer solchen firmeninternen Vereinbarung zustimmt, steht dem nichts im Wege.
Kursanbieter können für eine Online-Durchführung geeignete Kurse dann Ihren Teilnehmern mit diesen Bedingungen anbieten.