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Anerkannte Kurse nach dem Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetz
Behörde für Schule und Berufsbildung, Hamburg

Bildungsurlaub Hamburg - Anerkennungsverzeichnis

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Alle Angaben beruhen auf den Auskünften der Bildungsträger gegenüber der Anerkennungsstelle, der Behörde für Schule und Berufsbildung
(Stand: 25.04.2025).

Termine sind bei den Anbietern zu erfragen.

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Anforderungen an Bildungsurlaubskurse (Hamburg)

Anerkannt werden können Veranstaltungen der politischen Bildung oder beruflichen Weiterbildung oder zur Qualifizierung für die Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten.

Die Freistellung von der Arbeit durch Bildungsurlaub soll Arbeitnehmern die Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen sowohl der politischen Bildung als auch der beruflichen Weiterbildung oder der Qualifizierung für die Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten ermöglichen.

Politische Bildung soll das Verständnis der Arbeitnehmer für gesellschaftliche, soziale und politische Zusammenhänge verbessern, um damit Mitsprache und Mitverantwortung in Staat, Gesellschaft und Beruf zu fördern.

Berufliche Weiterbildung soll den Arbeitnehmern dazu verhelfen, ihre berufliche Qualifikation und Mobilität zu erhalten, zu verbessern oder zu erweitern. Zur beruflichen Weiterbildung zählt alles, was Arbeitnehmer im Beruf anwenden können, z.B. Fremdsprachen- oder Computerkenntnisse, kommunikative und soziale Kompetenz.

Veranstaltungen der berufliche Weiterbildung müssen grundsätzlich einen beruflichen Bezug zur ausgeübten Beschäftigung haben. Dies ist der Fall, wenn die vermittelten Kenntnisse in der aktuellen Tätigkeit bzw. im Unternehmensbereich angewendet werden können und die berufliche Weiterbildung damit einem zumindest mittelbaren Vorteil für den Arbeitgeber dient. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, den Erwerb von beruflichen Kenntnissen und Fähigkeiten durch die Freistellung und Entgeltfortzahlung für eine Weiterbildung zu fördern, die ausschließlich dazu dient, den Stellenwechsel zu einem anderen Arbeitgeber vorzubereiten oder die ausschließlich einem privaten Interesse dient.

Auch die Qualifizierung für die Wahrnehmung bestimmter ehrenamtlicher Tätigkeiten durch einen Bildungsurlaub ist möglich. Diese Regelung gilt für die ehrenamtliche Tätigkeit als Richterin oder Richter, Vormund, Übungsleitung im Rehabilitationssport, Übungsleitung im Breitensport und Jugendleitung in Vereinen, die dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) angeschlossen sind sowie Jugendleitung in der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendverbandsarbeit, für die Wahrnehmung ehrenamtlicher Funktionen im Zivil- und Katastrophenschutz und für Tätigkeiten in der Flüchtlingshilfe.

Für jede Veranstaltung, die nach dem Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetz anerkannt werden soll, ist - getrennt nach Unterrichtsstufen, Gruppen- und Einzelunterricht sowie Veranstaltungsorten - ein Einzelantrag einzureichen. Der Antrag muss spätestens 10 Wochen vor Beginn der Veranstaltung vorliegen.

Erstanträge sind grundsätzlich mit allen Unterlagen im Original einzureichen.

Den Einzelanträgen sind detaillierte Veranstaltungsprogramme (Stundenpläne) in deutscher Sprache beizufügen, aus denen hervorgehen muss,

  1. wie die Veranstaltung inhaltlich und zeitlich gegliedert ist (täglicher Stundenplan mit stündlicher Untergliederung),
  2. welche unterschiedlichen Lerninhalte an jedem Tag und für jede Stufe vermittelt werden,
  3. welche Lehrformen zur Vermittlung der Inhalte angewendet werden,
  4. welches Unterrichtsmaterial verwendet wird.

Die tägliche Unterrichtsdauer darf 6 x 60 Minuten (bei Sprachkursen und EDV-Kursen 6 x 45 Minuten) nicht unterschreiten. Bei Kursen außerhalb Hamburgs ist an den An- und Abreisetagen eine Unterrichtsdauer von 3 Stunden ausreichend, der Unterricht am Anreisetag muss dabei spätestens um 15:00 Uhr beginnen.

Studiengänge und Lehrgänge, die länger als 10 Wochen dauern, können nicht als Ganzes anerkannt werden. Vielmehr müssen in diesem Fall Teile (Kursblöcke/Module) des Studien- bzw. Lehrgangs so in einem Antrag zusammengefasst werden, dass die Kurstermine innerhalb von 10 Wochen liegen.

Soll insgesamt ein längerer Zeitraum als 10 Wochen anerkannt werden, oder sogar der ganze Studien- bzw. Lehrgang, sind mehrere Anträge (jeweils mit dem Stundenplan für den konkreten Kursteil) zu stellen. Für jeden dieser Anträge muss dazu gesondert die Verwaltungsgebühr von 95,00 EUR entrichtet werden.

Für die Anerkennung von Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung - hierzu zählen auch Sprachkurse – wird pro Antrag eine Gebühr von 95,00 Euro erhoben (die Anerkennung von Veranstaltungen der politischen Bildung sowie von Veranstaltungen zur Qualifizierung für die Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten ist gebührenfrei).

Sollten die Veranstaltungen im Ausland stattfinden, bitten wir darum, dass eine deutschsprechende Ansprechperson vor Ort benannt wird.

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