Hamburger Arbeitnehmer haben das Recht auf max. zehn bezahlte Arbeitstage innerhalb von zwei Jahren für die politische oder berufliche Weiterbildung. Der Arbeitgeber trägt dabei die Freistellung von der Arbeit. Die Kursgebühren sind vom Teilnehmer zu tragen.
Alle für Bildungsurlaub anerkannten Kurse werden von der Schulbehörde sorgfältig daraufhin geprüft, ob sie den Qualitätsanforderungen für die Anerkennung als Bildungsurlaub entsprechen.
Inhaltsverzeichnis (Häufige Fragen)
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Wikipedia